Kosten für Zahnersatz und Implantate sind von der Steuer absetzbar
Außergewöhnliche Belastungen, zu denen Aufwendungen für die Gesundheit (z.B. Kosten für Zahnimplantate und Zahnersatz) zählen, sind nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 grundsätzlich von der Steuer absetzbar, wenn sie den
sogenannten zumutbaren Betrag überschreiten. Die Zumutbarkeit ist dabei von den Einkommens-verhältnissen abhängig und wird prozentual veranschlagt, d.h. bis zu einem Betrag unterhalb dieser prozentualen Grenze gibt es keinerlei steuerliche Vergünstigungen.